Richtlinien der BG u. a. VBG 40
hinsichtlich der Ausbildung und Prüfung gilt folgendes:
Der Unternehmer oder sein Beauftragter sind verpflichtet, nur einen mit der Führung von Erdmaschinen vertrauten und mindestens 18 Jahre alten Fahrer einzusetzen. Der Fahrer muss mit seinen Pflichten vertraut sein und im Umgang unterwiesen sein.
Unfallverhütungsvorschriften
Zum Führen und Bedienen von Erdmaschinen ist eine fachliche Ausbildung der Versicherten
(Beschäftigten) entsprechend der Forderung aus den Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen.
Nur eine praxisnahe Aus- und Weiterbildung kann schwere Verletzungen vermeiden
Theoretische und praktische Prüfung incl. Fahrausweis für Erdmaschinen
Voraussetzung für Schulungsteilnehmer:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Fähigkeiten im Bagger und/oder Radlader fahren – keine Erstausbildung von Bagger- und Laderfahrern!
- min. 20 Erdmaschinenfahrstunden in den letzten 12 Monaten


Anmeldung
05246 - 92 03 0