++ 1 Tag; Termin 18.04.2023 ++ Mit den neuen RSA 21. Gültigkeit ab dem 15.02.2022 „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“
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(gemäß MVSA 1999 Schulungsgruppe (E)) Innerorts und Landstraßen
Am 11. November 1997 wurde die ZTV-SA 97 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) offiziell in Kraft gesetzt.
Darin werden ganz speziell die Art und Weise der Arbeitsstellensicherung in Art, Form und Güte der zu verwendenden Materialien (Baken, Leuchten, Absperrschranken etc.) beschrieben. Der BMV gibt den Auftraggebern die Möglichkeit, die Mithaftungsgefahr nach §823 BGB zu minimieren. Die Verkehrssicherungspflicht verwandelt sich bei der Vergabe von Aufträgen in eine Kontrollpflicht. Um dieser Kontrollpflicht nachkommen zu können, soll der Auftraggeber vom Auftragnehmer einen “Nachweis über die Eignung und Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen” verlangen
Denken Sie daran:
Das Fehlen dieser Qualifikation kann zum Ausschluss einer Wertung Ihrer Angebote führen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachweise nicht älter als 5 Jahre sein sollten!
Die Nachweisurkunde wird Ihnen nach diesem Seminar und einer schriftlichen Prüfung ausgehändigt.


Anmeldung
05246 - 92 03 0