Anmeldungen werden auf Warteliste gesetzt. Weitere Lehrgänge in Planung.
Die UVV Krane bestimmt in § 29 der VBG 9:
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen eines Kranes nur Personen beauftragen, die im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben.
Termin: steht noch nicht fest (Theorie & Praxis)
In dem Seminar wird Ihnen in theoretischer Form und praktischen Übungen dieser Befähigungsnachweis nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung ausgestellt. Bei Personen, die bereits einen Kranführerschein besitzen, wird empfohlen, diesen alle 4 Jahre aufzufrischen und sich somit auf den aktuellsten Stand der Bestimmungen und technischen Neuerungen zu halten.
Anmeldung
05246 - 92 03 0